Ferienwohnung Haas  
  Erholung im Grünen  

Mietbedingungen

Mit der Buchung akzeptieren Sie die unten genannten Mietbedingungen und die Hausordnung. Jede Änderung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). 


1. von der Buchung bis zur Anreise - Buchung, Buchungsbestätigung, Zahlung

  • Nach Ihrer Anfrage (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular) erhalten Sie von uns ein Buchungsformular per E-Mail, welches Sie innerhalb einer gegebenen Frist ausgefüllt an uns retournieren. Innerhalb dieser Frist, ist die Ferienwohnung für Sie vorerst reserviert. Der Mietvertrag wird durch die Angebotsannahme des Gastes  (Retournieren des Formulars) und die darauffolgende schriftliche Bestätigung der Vermieter geschlossen. 
  • Zusammen mit der Bestätigung werden Sie dazu aufgefordert, eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung hat im Regelfall ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Sollte die Buchung weniger als 14 Tage vor Ihrer Anreise erfolgen, wird das Zahlungsziel angepasst. Können wir innerhalb der gegebenen Frist keinen Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto verzeichnen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 
  • Die Zahlung des Restbetrages erfolgt bis zur Anreise per Überweisung, jedoch spätestens bei Anreise in bar. Dies werden wir im Vorfeld mit Ihnen besprechen.  

 

2. Gäste und Nutzung der Wohnung 

  • Im Buchungsformular sind alle anreisenden Personen anzugeben. Eine Beherbergung nicht angegebener Gäste ist nicht zulässig. Eine kurzfristige Nennung zusätzlicher/anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieter. 
  • Die Ferienwohnung sowie die Terrasse stehen den genannten Gästen in der gemieteten Zeit allein zur Verfügung. Unter Umständen werden wir die Wohnung in seltenen Fällen ohne Ihr Wissen betreten müssen (z. B. bei Ertönen des Rauchmelder-Signals während Sie nicht in der Wohnung sind). Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren, sollte dieser Fall eingetreten sein. 
  • Die Hausordnung wird Bestandteil des Mietvertrages und ist von Ihnen und allen anreisenden Personen einzuhalten und umzusetzen.

 

3. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung

  • Sie können bis zur Anreise vom geschlossenen Mietvertrag zurücktreten, indem Sie uns dies schriftlich mitteilen. Bei Rücktritt durch den Gast, ist dieser verpflichtet, die unten genannten Stornierungsgebühr zu zahlen. Hierbei gilt der Eingang des Rücktrittsgesuchs bei den Vermietern als maßgeblicher Zeitpunkt. Selbstverständlich wird Ihnen der Differenzbetrag zwischen Anzahlung (25% des Mietpreises) und Stornierungsgebühr erstattet. Folgende Gebühren sind bei Stornierung zu leisten:  

                  -  bis 30 Tage vor der Anreise: kostenlos

                  -  29 bis 14 Tage vor Anreise: 30% der Anzahlung

                  -  13. bis 6. Tag vor Anreise: 50% der Anzahlung

                  -  ab dem 5. Tag vor Anreise: 80% der Anzahlung

  • Sollten Sie während der Mietzeit vorzeitig abreisen, so besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des geleisteten Betrages. 
  • Die Vermieter können ohne Einhaltung einer Frist bis zur Anreise vom geschlossenen Mietvertrag zurücktreten, wenn die verlangte Vorauszahlung von Ihnen nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde. Wird der Restbetrag nicht spätestens bei Anreise in bar gezahlt, so können wir auch bei Anreise vom Vertrag zurücktreten. Ebenso sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sollten sich der Gast in solchem Maße verhalten, dass es vertragswidrig oder für die Weiterführung der Vermietung für die Vermieter unzumutbar ist. Die Wohnung ist dann sofort vom Gast zu räumen. 

 

4. Haftung

  • Die Gäste inkl. aller Begleitpersonen haften vollständig für die durch Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden an und in der Ferienwohnung inkl. des gesamten Inventars, am und im Haus, an/auf der Terrasse sowie am/im Garten inkl. der Ausstattung/der Spielgeräte auf der Terrasse und im Garten. 
  • Bitte teilen Sie uns die möglichen Schäden umgehend mit. Im Regelfall kann dies über Ihre private Haftpflichtversicherung geregelt werden.
  • Die Spielgeräte im Garten können von den Kindern unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten genutzt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht vom TÜV geprüft sind. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder. 

 

5. Salvatorische Klausel

  • Sollte ein der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

 
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